Das Kinder- und Jugendhilfegesetz fordert insbesondere für ältere Jugendliche und junge Erwachsene individuellere und flexiblere Betreuungsformen, die die bisherige Erziehung im
Gruppenverbund ergänzen bzw. von Anfang an ersetzen.
Bei älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist in der Regel das Verselbständigungswohnen das Leben im eigenen Wohnraum mit entsprechender pädagogischer Betreuung die angezeigte
Jugendhilfemaßnahme.
Im Unterschied zum Apartmentwohnen handelt es sich bei den Außenwohngruppen (AWG) um Außenliegende Mietobjekte, die sich außerhalb des Jugendhauses im Kreisgebiet des Landkreises Stade befinden.
Bei den älteren Jugendlichen, die in der Jugendhilfeeinrichtung leben, ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob eine Verselbständigung im Rahmen einer eigenen Wohnung möglich
ist.
Jugendliche und junge Erwachsene haben heute in der Regel eine Selbständigkeit erreicht, die es ihnen ermöglicht, mit entsprechender fachlicher Unterstützung ihr Leben selbst zu
organisieren und zu gestalten. Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung ist hier nicht angezeigt, sondern würde nur neue unnötige Konfliktfelder schaffen.
Erziehung tritt zugunsten von Unterstützung und Beratung in den Hintergrund. Umso mehr sind klare Grenzen, Absprachen in der Betreuung und zielorientiertes Handeln gefragt.
Von dem/der Außenbetreuer/in wird dem Jugendlichen, dem jungen Erwachsenen, ein Beziehungsangebot gemacht. Auf der dann gefundenen Kommunikationsbasis werden alle weiteren Hilfen gemeinsam
erarbeitet bzw. vom jungen Menschen abgerufen.
Die Hilfen, die hier angeboten werden, richten sich nach dem momentanen individuellen Bedarf und sind darauf ausgerichtet, alle beeinflussbaren Variablen zu berücksichtigen, die das
Lebensumfeld bietet.
Je nach Lebenssituation beginnt diese Betreuung in der Familie und mündet in der Betreuung in einer eigenen Wohnung; oder das Hilfsangebot beginnt im Jugendhaus und wird dann in den selbst
gesuchten Räumen fortgesetzt.
Die Jugendlichen/jungen Erwachsenen die im Verselbständigungswohnen leben, werden in den von ihnen gewählten Wohnformen betreut.
Der Jugendliche selbst ist vom Mitarbeiter zu befähigen, zunächst alle vorrangigen Finanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Gemeinsam mit dem jungen Menschen wird zunächst der Übergang in die eigene Wohnung erarbeitet. Hierbei, wie auch im weiteren Verlauf, gilt der Grundsatz, dass der Jugendliche Hilfe zur
Selbsthilfe erhält. Beratung, Unterstützung und regelmäßige Überprüfung des Erreichten im Rahmen vertraulicher Gespräche sowie das Aufzeigen von Wegen ist Ziel der Arbeit zwischen
Betreuern/Betreuerinnen und Jugendlichen.
Hierbei spielt die berufliche Orientierung und Ausbildung eine wichtige Rolle, da hierdurch insgesamt langfristig die Betreuung abgesichert und eine Stabilisierung im sozialen Umfeld
erreicht wird. Kontakte zu Ausbildern und Lehrern sind somit selbstverständlicher Bestandteil der Betreuung.
Neben diesen strukturierten Beratungsgesprächen steht der Betreuer/die Betreuerin selbstverständlich bei akuten Notsituationen als Ansprechpartner/in zur Verfügung.
Um die pädagogischen Ziele zu erreichen, sollte nach folgenden methodischen Grundlagen verfahren werden:
Die Betreuung kann als Einzelarbeit aber auch als Gruppenarbeit (gemeinsame Freizeitaktivitäten) stattfinden.