Jugendschutzstelle - Clearinggruppe gem. §§ 42, 43 KJHG

 

Die Inobhutnahme dient der vorläufigen Unterbringung von Kindern und Jugend­li­chen, die aufgrund einer Krisensituation außerhalb ihres Elternhauses oder bis­heri­gen Lebensort untergebracht und betreut werden müssen.

Der § 42 KJHG unterscheidet zwischen Selbstmelder und sogenannte Zuge­führte. So sind Minderjährige, die um Inobhutnahme bitten in Obhut zu nehmen. In den an­deren Fällen handelt es sich in der Regel um Zuführungen durch die Polizei oder den örtlichen Jugendämtern.

Voraussetzung für die Inobhutnahme gem. § 42 KJHG ist die Gefährdung des Woh­les des Minderjährigen. Aufgrund der besonderen Lebensumstände des Kin­des oder des Jugendlichen ist ein unmittelbares und schnelles Handeln erfor­derlich.

Räumliche Gegebenheiten

Für die Jugendlichen, die im Rahmen der Inobhutnahme betreut werden, steht eine eigene Wohngruppe mit 7 Plätzen zur Verfügung. Die Unterbringung erfolgt in Ein­zel- und Doppelzimmer.

Neben einem großen Wohnzimmer verfügt die Wohngruppe über eine Küche und entsprechende sanitäre Anlagen. 

Für die Mitarbeiter steht Dienst- und Besprechungszimmer in der Wohngruppe zur Verfügung.

Pädagogische Zielsetzung

Kinder und Jugendliche, die im Rahmen der Inobhutnahme aufgenommen werden, befinden sich in einer Lebenskrise. Sie erwarten Hilfe und Unterstützung in ih­rer besonderen Lebenssituation.
Somit ist das aktive Zuhören, Verständnis aufbringen und die Jugendlichen dort an­nehmen wo sie stehen zunächst Ausgangslage der weiteren pädagogischen Ar­beit. Gemeinsam mit den zuständigen Bezirkssozialarbeitern wird dann versucht nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten eine erste Einschätzung und Perspek­tive zu erarbeiten.

Sollte eine Rückführung nicht angezeigt sein, werden mit dem Jugendlichen und al­len am Verfahren Beteiligten neue Perspektiven erarbeitet.
Soweit wie möglich sollen in dieser Klärungsphase die bisherigen Lebensbezüge bei­behalten werden. Hier ist besonders an den Besuch der bisherigen Schule  oder Ausbildungsstelle gedacht. 

Ziel dieser Arbeit ist es, mit dem Jugendlichen eine auch für ihn akzeptable Per­spektive zu erarbeiten.

Methodische Grundlagen

Das Handeln der Mitarbeiter basiert auf einer Positiven, wertschätzenden und ak­zeptierenden Einstellung zum Menschen in seiner Ganzheit. Bestandteil dieser Sichtweisen ist im Besonderen die jeweilige Biographie der jungen Menschen.
Aufgrund des Alters der Kinder und Jugendlichen steht nicht immer die erzie­hende, sondern auch die beratende Tätigkeit im Vordergrund.

  • Beratung die den gesamten Bereich der Gestaltung des Alltages betrifft.
  • Beziehungsarbeit zur Stärkung und Stabilisierung.
  • Aktives Zuhören bei besonderen Problemen.
  • Analyse systematischer Zusammenhänge.
  • Begleitung zu den verschiedensten Institutionen.
  • Entwicklung von Zukunftsperspektiven ( Schule/ Beruf).
  • Freizeitgestaltung, Gruppenveranstaltung
  • Gespräche mit Eltern, Lehrern und Arbeitgebern.