Familienbereitschafts-betreuung (§ 42 SGB VIII)

Kinder unter 12 Jahren, die der Inobhutnahme bedürfen, werden kurzfristig auch über das Jugendhaus in die Schutzstelle aufgenommen. Diese Kinder wer­den aber unmittelbar nach Aufnahme im Jugendhaus Pflegeeltern übergeben, die sich vorher bereit erklärt haben, eine kurzfristige Unterbringung  zu er­mögli­chen.

 

Diese Pflegeeltern verfügen über eine entsprechende Eignung, die durch uns regelmäßig überprüft wird. Zudem werden sie durch unser pädagogisches Fachpersonal engmaschig begleitet und unterstützt.

Der Aufenthalt dieser Kleinkinder in diesen Pflegefamilien sollte zeitlich eng be­grenzt sein und kurzfristig in weiterführende Maßnahmen (Kurzzeitpflegestellen etc.) oder in eine Rückführung münden.

 

Ansprechpartner und Adresse für Personensorgeberechtigte, Erziehungsbe­rech­tigte, aber auch Sozialarbeiter, bleibt das Jugendhaus am Vorwerk, das somit die pädagogische Verantwortung für die Dauer der Maßnahme ausübt.

 

 

PERSONAL

Für die fachlich Begleitung und Betreuung der Bereitschaftsfamilien steht ein professionelles und hochmotiviertes Team zur Verfügung.