Jugendhaus am Vorwerk
Bereich IHS (Individuelle Hilfen Stade)
Kurzinfo zum „Begleiteten Umgang“
Ziele:
Der BU unterstützt in schwierigen Trennungs- und Scheidungssituationen die Anbahnung, Wiederherstellung
oder Weiterführung der Besuchskontakte zwischen dem Kind/den Kindern und den Umgangsberechtigten, bei dem das Kind nicht lebt. Das Angebot dient der Förderung des Kindeswohls, insbesondere
hinsichtlich der Identitätsbildung des Kindes, der Entwicklung seiner emotionalen und
sozialen Beziehung und Bindung zu beiden Elternteilen.
Zielgruppe:
Familien aus dem Landkreis Stade mit einer vom Familiengericht angewiesenen Umgangsregelung, die vom ASD des Landkreis Stade an das Jugendhaus am Vorwerk verwiesen werden.
Die Durchführung des „Begleiteten Umgangs“ im Jugendhaus am Vorwerk
Aufgaben:
Das Angebot wird von speziell geschulten pädagogischen Fachkräften durchgeführt und
gewährleistet für die betroffenen Familien ein hohes Maß an Neutralität.
Pädagogische Mitarbeiterinnen/und Mitarbeiter:
Die „Begleiteten Umgänge“ werden durch Mitarbeiter des Jugendhaus am Vorwerk und Honorarkräfte begleitet. Sie führen die vorbereitenden Elterngespräche mit dem Ziel, eine Elternvereinbarung zu erreichen. Außerdem beraten sie die Kinder und die Eltern über weitere unterstützende Maßnahmen.
Regelmäßig werden die Mitarbeiter supervisorisch begleitet und in Fortbildungen geschult.
Die Durchführung erfolgt in drei Phasen:
Phase 1
Vorbereitungsphase:
Problemsichtung, Planung und Herstellung eines Arbeitsbündnisses
1. Aufnahmeverfahren: Kooperation mit dem Jugendamt, Kontaktaufnahme zu den Eltern und vorbreitende Beratungsgespräche.
2. Anbahnung: Elterngespräche mit dem Abschluss einer Elternvereinbarung, Erstgespräche bzw. Vorbereitung des Kindes.
Phase 2
Durchführungsphase:
Durchführung des Umgangs mit begleitenden
Beratungsgesprächen
Begleitete Umgänge: Begleitung der Umgänge durch die eingesetzten Fachkräfte, flankierende Beratung der Eltern, des Kindes, Überprüfung der Elternvereinbarung, Auswertungsgespräche, Austausch zwischen den Umgangsbegleitern und Beratung durch die zuständige Fachkraft im Bereich IHS, Kooperation mit dem Jugendamt.
Phase 3
Abschlussphase:
Abschlussvereinbarung und Berichterstattung
Abschluss. Zukunftsorientierte Beratung des Kindes und der Eltern, schriftliche Vereinbarung zukünftiger Umgangsregelungen, Übergang zum eigenverantwortlichen Umgang in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes.
Abschlussgespäch mit den Eltern (gemeinsam oder getrennt), Verabschiedung des Kindes
Unsere Ausschlusskriterien für eine begleiteten Umgang
Anhaltende Weigerung des Kindes, den umgangberechtigten Elternteil zu sehen
Bei den nachfolgenden Kriterien wird nach den Elterngespächen im Einzelfall über eine Durchführung des
Umgangs unter Berücksichtigung des Erlebens des Kindes entschieden.
Nachgewiesener sexueller Missbrauch des Kindes durch den Umgangsberechtigten Elternteil
Nachweis der Kindesentführung
Nachgewiesene häusliche Gewalt, die sich gegen Mutter und Kind oder nur gegen das Kind richten oder richteten.
Zentrale Arbeitsprinzipien für den Begleiteten Umgang
Parteilichkeit für das Kind
Hilfe zur Selbsthilfe
Ressourcenorientierung
Lösungs- und Zukunftsorientierung
Neutralität im Familienstreit
Die Begleiteten Umgänge finden in der Regel in den Räumlichkeiten des
Jugendhaus am Vorwerk statt
Weitere Informationen folgen in Kürze