Begleiteter Umgang

 

Jugendhaus am Vorwerk

Bereich IHS (Individuelle Hilfen Stade)

 

Kurzinfo zum „Begleiteten Umgang“

Ziele:

Der BU unterstützt in schwierigen Trennungs- und Scheidungssituationen die Anbahnung, Wiederherstellung oder Weiterführung der Besuchskontakte zwischen dem Kind/den Kindern und den Umgangsberechtigten, bei dem das Kind nicht lebt. Das Angebot dient der Förderung des Kindeswohls, insbesondere hinsichtlich der Identitätsbildung des Kindes, der Entwicklung seiner emotionalen und sozialen Beziehung und Bindung zu beiden Elternteilen.

 

Zielgruppe:

Familien aus dem Landkreis Stade mit einer vom Familiengericht angewiesenen Umgangsregelung, die vom ASD des Landkreis Stade an das Jugendhaus am Vorwerk verwiesen werden.

 

 

 

Die Durchführung des „Begleiteten Umgangs“ im Jugendhaus am Vorwerk

 

Aufgaben:

Das Angebot wird von speziell geschulten pädagogischen Fachkräften durchgeführt und

gewährleistet für die betroffenen Familien ein hohes Maß an Neutralität.

 

Pädagogische Mitarbeiterinnen/und Mitarbeiter:

Die „Begleiteten Umgänge“ werden durch Mitarbeiter des Jugendhaus am Vorwerk und Honorarkräfte begleitet. Sie führen die vorbereitenden Elterngespräche mit dem Ziel, eine Elternvereinbarung zu erreichen. Außerdem beraten sie die Kinder und die Eltern über weitere unterstützende Maßnahmen.

Regelmäßig werden die Mitarbeiter supervisorisch begleitet und in Fortbildungen geschult.

 

 

Die Durchführung erfolgt in drei Phasen:

 

Phase 1

                    Vorbereitungsphase:

                    Problemsichtung, Planung und Herstellung eines Arbeitsbündnisses

 

1. Aufnahmeverfahren: Kooperation mit dem Jugendamt, Kontaktaufnahme zu den Eltern und vorbreitende Beratungsgespräche.

2. Anbahnung: Elterngespräche mit dem Abschluss einer Elternvereinbarung, Erstgespräche bzw. Vorbereitung des Kindes.

Phase 2

                    Durchführungsphase:

                    Durchführung des Umgangs mit begleitenden Beratungsgesprächen

Begleitete Umgänge: Begleitung der Umgänge durch die eingesetzten Fachkräfte, flankierende Beratung der Eltern, des Kindes, Überprüfung der Elternvereinbarung, Auswertungsgespräche, Austausch zwischen den Umgangsbegleitern und Beratung durch die zuständige Fachkraft im Bereich IHS, Kooperation mit dem Jugendamt.

Phase 3

Abschlussphase:

Abschlussvereinbarung und Berichterstattung

Abschluss. Zukunftsorientierte Beratung des Kindes und der Eltern, schriftliche Vereinbarung zukünftiger Umgangsregelungen, Übergang zum eigenverantwortlichen Umgang in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes.

Abschlussgespäch mit den Eltern (gemeinsam oder getrennt), Ver­abschiedung des Kindes

 

 

Unsere Ausschlusskriterien für eine begleiteten Umgang

 

Anhaltende Weigerung des Kindes, den umgangberechtigten Elternteil zu sehen

Bei den nachfolgenden Kriterien wird nach den Elterngespächen im Einzelfall über eine Durchführung des Umgangs unter Berücksichtigung des Erlebens des Kindes entschieden.

Nachgewiesener sexueller Missbrauch des Kindes durch den Umgangsberechtigten Elternteil

Nachweis der Kindesentführung

Nachgewiesene häusliche Gewalt, die sich gegen Mutter und Kind oder nur gegen das Kind richten oder richteten.

 

Zentrale Arbeitsprinzipien für den Begleiteten Umgang

Parteilichkeit für das Kind

Hilfe zur Selbsthilfe

Ressourcenorientierung

Lösungs- und Zukunftsorientierung

Neutralität im Familienstreit

 

 

Die Begleiteten Umgänge finden in der Regel in den Räumlichkeiten des

Jugendhaus am Vorwerk statt

Weitere Informationen folgen in Kürze