Der Bereich Verselbständigungswohnen (VSW) hat sich als sachgerechtes und erfolgreiches Angebot für junge Jugendliche entwickelt.
Als weitere Differenzierung unseres Leistungsangebotes bieten wir für Jugendliche und jungen Erwachsene die Betreuung im Bereich des Apartmentwohnens (APT) im Jugendhaus an. In geschütztem Setting kann das eigenständige Wohnen geübt und ausprobiert werden, ohne die Risiken einer echten Mietwohnung in voller Eigenverantwortung.
In zwei Appartements werden je ein Platz angeboten, hinzu kommt noch ein Doppelappartement.
Das Angebot soll der Förderung zur Selbständigkeit dienen.
Im Gegensatz zum VSW-Bereich wird von den Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwar eine gewisse Selbständigkeit erwartet, andererseits wird aber auch vorausgesetzt, dass sie noch nicht in
eigenem separatem Wohnraum untergebracht werden können.
Viele Jugendliche sind bei Beginn der Jugendhilfemaßnahme nur noch schwer in vorhandene Gruppenstrukturen zu integrieren. Die bisherige Entwicklung dieser Jugendlichen ist häufig geprägt
von wenig Reglementierung, bzw. erfolgloser Reglementierung oder starken, nicht altersgemäßen Einschränkungen und sowie weiteren negativen oder erfolglosen Erziehungseinflüssen.
Auch die schulische und berufliche Situation erfordert noch eine weitere stärkere Unterstützung. Häufig liegen hier erhebliche Defizite zugrunde.
Viele dieser Jugendlichen sind aber der Meinung, dass sie sehr gut ohne Erwachsene leben und wohnen können. Sie stehen einer Gruppenunterbringung häufig sehr abweisend gegenüber
Diese Jugendlichen sind aber häufig auch nicht in der Lage alleine in einer separaten Wohnung alleine zu leben. Einerseits fehlen noch hauswirtschaftliche Kenntnisse, anderseits sind diese
Jugendlichen auch nicht bereit sich adäquat in eine Hausgemeinschaft einzufügen. Hinzu kommen Tendenzen der Vereinsamung und unregelmäßigen Lebensführung.
Für diese Jugendlichen stellt das Angebot der Jugendwohngemeinschaft eine Alternative da, die im Anschluss in eine weiterführende Maßnahme im Rahmen des VSW übergehen sollte.
Der Betreuungsbedarf wird sich zunächst intensiv und eng sein, damit der tatsächliche Bedarf abgeklärt und in Krisensituationen sofort und gezielt interveniert werden kann.
Die Dauer im Verselbständigungsbereich (eigene Wohnung) wird individuell abgestimmt und im Hilfeplan festgelegt.
Jugendliche und junge Erwachsene:
Die Mitverantwortung der jungen Menschen ist eine wesentliche Hilfe und Voraussetzung bei dieser Form der Betreuung.
Mit Beginn der Aufnahme werden mit den jungen Menschen die gemeinsamen Ziele dieser Betreuung erarbeitet und der individuelle Rahmen festgelegt.
Zielsetzung der Arbeit ist es den jungen Menschen soweit zu befähigen, daß er mit weiterer pädagogischer Unterstützung in eine eigene Wohnung wechseln kann.
Somit ist die Unterstützung in allen lebenspraktischen Bereichen notwendig.
Planvolles Einteilen der Finanzen, wie auch die Beschaffung der Lebensmittel stellen wichtige Lernschritte da.
Unterstützung in der Aufarbeitung der bisherigen Lebenssituation und das Erarbeiten einer eigenen Lebens- und Berufsperspektive gehören zu den Aufgaben der jeweiligen Bezugsbetreuer.
Die Hilfe hin zu einer selbständigen alltäglichen Lebensführung ist die zentrale Ausgangslage des pädagogischen Handelns. Auf dem Lern- und Übungsfeld des Alltages, den es individuell zu
strukturieren gilt, soll das eigenverantwortliche Leben gestaltet werden.
Grundleistungen
Die Betreuung erfolgt durch die Mitarbeiter des Bereichs Verselbständigungswohnen. In der Bezugsbetreuung können auch Honorarmitarbeitende eingesetzt werden.
Eine ständige Erreichbarkeit von Pädagogen ist gewährleistet.
Räumliche Gegebenheiten